Technische Normen müssen innerhalb der EU einheitlich sein um Probleme beim Export und Import von Waren zu vermeiden und den freien Handel im Europäischen Wirtschaftsraum zu gewährleisten. Im Zuge dessen wurden nationale Normen abgeschafft. Seit dem Jahr 1995 ist die EG-Maschinenrichtlinie für die meisten Maschinen verpflichtend. Der Ausgangspunkt für die Sicherheit von Steuerungen liegt in der EG-Maschinenrichtlinie verankert die nun in der Fassung 2006/42/EG vorliegt. Diese neue Richtlinie wurde am 09.06.2006 im EU-Amtsblatt L157 veröffentlicht. Momentan findet gerade die Anpassung der nationalen Gesetze an das geänderte EU-Recht statt, in Deutschland mit der Überarbeitung der 9. Verordnung zum GPSG - 9. GPSGV.
Der Text der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (1,4 MB, pdf), EU-Amtsblatt L157 vom 9.6.2006 kann hier nachgelesen werden.
Hierzu gibt es noch Informationen des Berufsgenossenschaftlichen Prüf- und Zertifizierungssystems BG-PRÜFZERT zur neuen Maschinenrichtlinie unter:
http://www.hvbg.de/d/bgp/prod/eg/maschinenrichtlinie/neu.html
Die EG-Maschinenrichtlinie beschreibt die Sicherheit von Steuerungen durch eine vorgeschriebene Risikoanalyse, der Erarbeitung eines Risikographen und der Beschreibung von Risikokategorien und explizit ausgeführter Sicherheitsnormen. Eine wichtige Sicherheitsnorm ist die DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) mit den Bestimmungen für die "Elektrische Ausrüstung von Maschinen".