Sicherheit von Steuerungen

Technische Normen müssen innerhalb der EU einheitlich sein um Probleme beim Export und Import von Waren zu vermeiden und den freien Handel im Europäischen Wirtschaftsraum zu gewährleisten. Im Zuge dessen wurden nationale Normen abgeschafft. Seit dem Jahr 1995 ist die EG-Maschinenrichtlinie für die meisten Maschinen verpflichtend.

Der Ausgangspunkt für die Sicherheit von Steuerungen liegt in der EG-Maschinenrichtlinie verankert. Die Maschinenrichtlinie beschreibt die Sicherheit von Steuerungen durch eine vorgeschriebene Risikoanalyse, der Erarbeitung eines Risikographen und der Beschreibung von Risikokategorien und explizit ausgeführter Sicherheitsnormen. Eine wichtige Sicherheitsnorm sind die Bestimmungen für die "Elektrische Ausrüstung von Maschinen".

Der Text der Maschinenrichtlinie, EU-Amtsblatt L157 vom 9.6.2006 kann über den folgenden Link nachgelesen werden:

Über den folgenden Link kann die zweite Auflage der Maschinenrichtlinie Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC, Edition 2.1 - Juli 2017 in Englisch als PDF-Datei heruntergeladen werden:

Über den folgenden Link gibt es Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zum Prüf- und Zertifizierungssystem (DGUV Test).

Dazu gibt es in den meisten Unternehmen weitere Sicherheitsrichtlinien, die es zusätzlich einzuhalten gilt.